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Willi Kosiul Autor
aus der Bukowina
Die Durchführung der Umsiedlung der Deutschen im Herbst 1940 aus der gesamten Bukowina Für die Vorbereitung und Durchführung der Umsiedlung der Volksdeutschen aus allen ausländischen Gebieten war die „Volksdeutsche Mittelstelle“ Berlin verantwortlich. Jeder Antragsteller zur Umsiedlung aus der gesamten Bukowina in das damalige Deutsche Reich musste -von seinen vier Großeltern- mindestens ein Großelternteil mit reiner deutscher Abstammung nachweisen können, erst mit mindestens 25 % Deutschstämmigkeit war er zur Umsiedlung berechtigt. Zur Umsiedlung wurde durch den deutschen Ortsbevollmächtigten nur angenommen und durch den sowjetischen bzw. rumänischen Ortsvertreter nur zugelassen, wer durch Urkunden (wie Geburts- und Heiratsurkunden bzw. einen Ahnenpass) seine Deutschstämmigkeit einwandfrei nachweisen konnte. Die Umsiedlung erfolgte freiwillig und auf Antrag der dortigen deutschen Familien. Viele der anderen dort zurückgebliebenen Bewohner –wie Rumänen, Ukrainer, u. a. hatten die deutschen Umsiedler beneidet, in eine „bessere Welt“ sowie in ein „schöneres Leben“ auswandern zu können. Aus der Nord- und Südbukowina wurden im Herbst 1940 insgesamt 95.770 deutsche Personen in das Deutsche Reich umgesiedelt. Dazu kamen noch 5.000 Personen aus Altrumänien, die 1941 als Verwandten-Nachsiedlungen der buchenlanddeutschen Umsiedler von 1940, auch noch umgesiedelt wurden. Laut dem deutsch-sowjetischen Umsiedlungsvertrag vom 05. September 1940, war die Umsiedlung der Deutschen aus der Nordbukowina in der Zeit vom 15. September bis 17. November 1940 –innerhalb neun Wochen- durchzuführen. Laut der deutsch-rumänischen Vereinbarung war die Umsiedlungszeit lockerer festgelegt und bis Ende 1940 vorgesehen. Jeder Umsiedler aus der Nordbukowina durfte 50 kg Frachtgut mitnehmen, welches in Packwagen im Sonderzug transportiert wurde und 35 kg Handgepäck, was der Umsiedler im Personenzug bei sich hatte. Laut der deutsch-rumänischen Vereinbarung war für die Umsiedler aus der Südbukowina das Frachtgut unbegrenzt. Das unbewegliche Vermögen, wie das Wohnhaus, Stall, Scheune, sein Land, Handwerksstätten, usw. wurden überall abgeschätzt, auf Vermögenslisten erfasst und gingen danach in das Eigentum des sowjetischen bzw. rumänischen Staates über. Diese Staaten hatten danach den Wert dieses zurück gebliebenen Vermögens der Umsiedler an das Deutsche Reich zu bezahlen Der Umsiedler sollte diesen Wert bei seiner Ansiedlung im Deutschen Reich verrechnet erhalten bzw. in bar ausbezahlt bekommen. Der Rest der beweglichen Habe wurde dort an die zurückbleibenden Rumänen bzw. Ukrainer verkauft und das Geld beim deutschen Ortsbevollmächtigten –gegen Quittung- eingezahlt, was im Reich, ratenweise in Reichsmark an die Umsiedler ausgezahlt wurde. Danach begann in allen Ortsbereichen die Anmeldung der umsiedlungswilligen deutschstämmigen Bewohner dieses Ortsbereiches zur Umsiedlung in das Deutsche Reich. Der deutsche Ortsbevollmächtigter und der sowjetische bzw. rumänische Ortsvertreter saßen- als die gemischte örtliche Umsiedlungskommission- gemeinsam an einem Arbeitstisch, wo der deutsche Antragsteller seinen Antrag zur Umsiedlung in das Deutsche Reich gestellt und dazu seine notwendigen Dokumente vorgelegt hatte. Beide Seiten nahmen diese Anträge entgegen, prüften dabei –jeder für sich- die vorgelegten Unterlagen, stellten noch notwendige Fragen an den Antragsteller und entschieden -in der Regel- danach auch sofort, ob der Umsiedlung zugestimmt wird oder nicht. Nach der Zustimmung zum Antrag beider Vertreter der gemischten Umsiedlungskommission, wurde die Umsiedlung dieser deutschen Familie registriert und damit war die Umsiedlung möglich. Jede Person erhielt eine kleine Kennkarte (mit Öse und einem Band daran) mit den wichtigsten Personalien, die auf dem Transport um den Hals zu tragen war. Damit war diese deutsche Familie als Umsiedler anerkannt und stand ab sofort unter dem Schutz des Deutschen Reiches. Nach der Annahme der deutschstämmigen Antragsteller zur Umsiedlung sowie ihrer Registrierung, erfolgte zuhause beim Umsiedler die Schätzung ihres unbeweglichen Vermögens sowie deren Erfassung und Registrierung in Vermögenslisten durch jeden dieser Taxatoren getrennt. Jeder der Taxatoren registrierte dieses erfasste zurückbleibende Vermögen der Umsiedler mit seinem aktuellen Wert auf seinen Listen und der bisherige Eigentümer erhielt vom deutschen Taxator darüber sofort eine Durchschrift dieser Vermögenslisten als seinen Nachweis. Danach wurde das bewegliche Vermögen der Umsiedler (wie die Möbel, Arbeitsgeräte, Hausvieh, Erntegut, usw.) an die dortigen Rumänen und Ukrainer verkauft bzw. auch an Nachbarn verschenkt und danach konnte die Umsiedlung erfolgen. Der deutsche Ortsbevollmächtigter meldete –nach Beendigung der Erfassung und Registrierung aller umsiedlungswilligen Deutschen seines Ortsbereiches, an das deutsche Umsiedlungskommando in Czernowitz bzw. Gura Humora. Dort wurden diese erfassten Umsiedler in den Transportplan aufgenommen und diese Personen Familienweise auf die geplanten Sonderzüge für die Nordbukowina je 1.000 Personen und für die Südbukowina je 500 Personen aufgeteilt. Danach erhielt der Ortsbevollmächtigte vom deutschen Umsiedlungskommando die Abfahrtzeiten der Sonderzüge ab Abgangsbahnhof für seine Umsiedler, die er jetzt zu benachrichtigen und die Abfahrt für diese Zeiten zu organisieren hatte. So gingen die Anmeldungen und Registrierungen der Umsiedlungswilligen –vom ersten Tage an- zügig und reibungslos von statten. In vielen Ortsbereichen war diese Arbeit bereits in zwei bis drei Wochen durchgeführt und danach war die Abfahrt der Umsiedler zu organisieren. Jeder Ortsbevollmächtigte hatte danach –nach einheitlichen Vorgaben von 17 Fragen- einen Dorfbericht über jedes seiner Dörfer, mit der Einschätzung dieser Umsiedler sowie auch einen Abschlussbericht über seine Arbeit im gesamten Ortsbereich zu erstellen und diese Berichte sowie weitere Unterlagen und Materialien beim deutschen Gebietskommando abzuliefern. Erst dann war sein Auftrag als Ortsbeauftragter für ihn und seine Mitarbeiter erledigt. Am 26. September 1940 fuhr der erste Transport aus der sowjetisch besetzten Nordbukowina mit 998 Umsiedlern aus dem Ortsbereich Bu 1 = Czernowitz ab in Richtung sowjetisch-deutsche Grenze und passierte nach zwei Tagen den Grenzübergang in Sanok. Am 30. September 1940 fuhr dann der Viehtransport aus Tereblestie mit 100 Rinder und 50 Pferde sowie dazu 18 Personen als Pflege- und Begleitpersonen in das Deutsche Reich ab. Am 05. Oktober 1940 fuhr dann der Sanitätszug ab Czernowitz mit 237 hochschwangeren Frauen, den Geburtsfällen und schwerkranke Personen in das Deutsche Reich. Am 13. November 1940 fuhr dann der 44. und letzte Transport mit 1.031 Umsiedlern –mit den Resten- aus dem Ortsbereich Bu 1, 2, 3 und 4 aus Czernowitz ab und passierte in Przemysl die sowjetisch/deutsche Grenze in Richtung Krakau. Damit war der Abtransport der Umsiedler aus der sowjetisch besetzten Nordbukowina abgeschlossen. So fuhren die etwa 45.000 Umsiedler –je Transport ca. 1.000 Personen- aus den elf Ortsbereichen der Nordbukowina in 44 Transporten in das Deutsche Reich ab. 42 dieser Transporte waren Personenzüge bzw. auch Güterzüge mit insgesamt 44.401 Umsiedlern, ein Transport war der Sanitätszug und auch ein Viehtransport. Auf deutscher Seite war –für die Nordbukowina- zuerst in Sanok und danach in Przemysl das Umsteigen aus dem sowjetischen Sonderzug in den deutschen Sonderzug. Danach ging es zuerst weiter bis Krakau, wo dort ein längerer Aufenthalt mit feierlicher Begrüßung im Deutschen Reich und wo eine umfassende warme Verpflegung sowie medizinische Betreuung der Umsiedler stattgefunden hatte. Dabei wurde dort in Krakau der jeweilige Zielbahnhof festgelegt, wo die Umsiedler –ohne umzusteigen- in diesem Sonderzug bis zum Endziel hingefahren sind und dort in den Beobachtungslagern in Schlesien untergebracht wurden. Erst wenn alle Umsiedler des jeweiligen Ortsbereiches abgefahren waren und der Ortsbevollmächtigter mit seinen Mitarbeitern auch alle seine schriftlichen Arbeit erledigt und diese in der „OB-Kiste“ abgeliefert hatte, erst dann war sein Auftrag als Ortsbevollmächtigter erledigt. Erst danach verließen die Ortsbevollmächtigten mit ihren Mitarbeitern ihre bisherigen Ortsbereiche, kehrten zum Gebietskommando zurück, wurden dort wieder einquartiert und standen dem Gebietskommando zur weiteren Verfügung. Am 13. November 1940 fand für die Nordbukowina in Czernowitz in der Pension „City“ die offizielle Verabschiedung des deutschen Gebietskommandos durch die sowjetischen Gebietsvertreter statt, bei einem gemeinsamen Abendessen. Am 15. November 1940 um 22,00 Uhr fuhr das gesamte deutsche Gebietskommando mit einem sowjetischen Sonderzug aus Czernowitz in das Deutsche Reich ab und traf am 16. November um 19,00 Uhr am Grenzbahnhof Deutsch-Przemysl ein. Dort in Deutsch-Przemysl ist das deutsche Gebietskommando aus der Nordbukowina in einem deutschen Sonderzug umgestiegen, der sechs Personenwagen und mehrere geschlossene Güterwagen für das Gepäck sowie auch Rungenwagen für die Kraftfahrzeuge hatte. Am 17. November um 09,00 Uhr traf der Sonderzug in Krakau ein, wo das Umsiedlungskommando einen großen militärischen Empfang und dabei einen Tag hier Zwischenaufenthalt hatte. Am 18. November um 06,00 Uhr erfolgte die Abfahrt ab Krakau nach Berlin, wo sie dann am 19. November um 09,00 Uhr in Berlin-Stahnsdorf eingetroffen waren. Hier in Berlin-Stahnsdorf hatten sie in ihrem Ausbildungslager wieder Quartier bezogen. Dort in Berlin hatten sie in einigen Tagen die schriftliche Berichterstattung der Mitarbeiter über ihren Einsatz angefertigt sowie danach auch eine umfassende Auswertung vorgenommen und damit war ihr Einsatz beendet. So ähnlich ist auch die Umsiedlung der Deutschen aus der rumänischen Südbukowina abgelaufen. Hier traf am 03. November 1940 das deutsche Umsiedlungs-Kommando für die Südbukowina und Dobrudscha aus dem Deutschen Reich in der buchenlanddeutschen Kleinstadt Gurahumora ein und nahm dort –zusammen mit der rumänischen Regierungskommission- ihre Tätigkeit auf. Der Leiter des deutschen Umsiedlungskommandos für die Südbukowina und Dobrudscha, in Gurahumora war, SS-Oberführer Siekmeyer (im Dienstgrad wie Oberst). Diesem zentralen deutschen Umsiedlungskommando unterstanden drei Gebietskommandos für die Umsiedlungsgebiete, Radautz und Gurahumora für die Südbukowina und Konstanza für die rumänische Norddobrudscha, in denen auch gemeinsam die deutschen Gebietsbevollmächtigten mit ihren Arbeitsstäben und die rumänischen Gebietsvertreter tätig waren. Diese drei Umsiedlungsgebiete waren ebenfalls in einzelne Ortsbereiche eingeteilt, wo die Umsiedlung der Deutschen durch die dort zuständigen deutschen Ortsbevollmächtigten mit den rumänischen Ortsvertretern vorbereitet und durchgeführt wurde. Für jeden dieser Ortsbereiche gab es einen deutschen Ortsbevollmächtigten mit seinen Mitarbeitern und den rumänische Ortsvertreter mit seinen Mitarbeitern dazu. Diese beiden Vertreter waren für den jeweiligen Bereich –als die örtliche gemeinsame gemischte deutsch/rumänische Umsiedlungskommission- zuständig. Dem deutschen Ortsbevollmächtigten standen, sein Stellvertreter, zwei Taxatore und ein Kraftfahrer mit Pkw, zur Seite. Dazu auch noch die örtlichen buchenlanddeutschen Vertrauensleute sowie Helfer. Durch öffentliche Aufrufe und Aushänge wurden diese Deutschen über die bevorstehende Umsiedlung informiert, zur Umsiedlung aufgerufen und auf die Orte der Meldestellen hingewiesen. Auch die rumänischen Ortsvertreter hatten in jedem Ortsbereich ihre Mitarbeiter. Jeder Umsiedler hatte hier das Recht, aus der rumänischen Südbukowina unbegrenzt seine gesamte Habe mitzunehmen, ausgenommen das lebende und tote Inventar. Auch das persönliche Gold, Silber und Edelschmuck konnte jeder Umsiedler mitnehmen. Das Bargeld wurde –unbegrenzt- bei dem jeweiligen deutschen Ortsbevollmächtigten –gegen Quittungen- eingezahlt und im Deutschen Reich, in Raten wieder an die Umsiedler in Reichsmark ausgezahlt. Aufgrund der jahrelangen Romanisierungspolitik und der aktiven Unterdrückung der dortigen deutschen nationalen Minderheit sowie der Ereignisse in der Nordbukowina durch die sowjetische Besetzung und der dortigen Umsiedlung der Deutschen, waren auch die Deutschen in der Südbukowina schnell bereit, ihre alte Heimat zu verlassen und in das damalige Deutsche Reich umzusiedeln. Besonders die deutsche Jugend war davon begeistert im Deutschen Reich einer besseren und sicheren Zukunft entgegen zu gehen. So suchten alle Umsiedlungswilligen ihre Familienunterlagen zusammen, um bei der örtlichen Umsiedlungskommission ihre deutschstämmige Herkunft nachzuweisen, um dort durch die rumänischen Vertreter zur Umsiedlung zugelassen und durch die deutschen Ortsbevollmächtigten angenommen zu werden. Dafür waren auch hier Geburtsurkunden und Heiratsurkunden bzw. Ahnenpässe der jeweiligen Familienangehörigen notwendig. Die Büroräume für diese gemischten deutsch-rumänischen Umsiedlungskommissionen und damit die Meldestellen für die Umsiedlung, waren am Ortsitz dieser gemischten Umsiedlungskommission, in der dortigen Volksschule oder auch in deutschen Häusern untergebracht. Die dafür vorgesehenen Räume wurden zu Büroräumen umgestaltet und durch die dortigen buchenlanddeutschen Helfer, extra dafür festlich ausgeschmückt. Die reichsdeutschen Vertreter, wie der dort zuständige deutsche Ortsbevollmächtigte, sein Stellvertreter, Kraftfahrer und der Taxator waren dort bei den deutschen Umsiedlern einquartiert. Das jeweilige Oberhaupt der umsiedlungswilligen Familie erschien mit seinen persönlichen Unterlagen beim zuständigen Ortsbevollmächtigten und beantragte dort für seine ganze Familie die Umsiedlung. Der dort zuständige örtliche deutsche Ortsbevollmächtigte sowie auch der rumänische Regierungsvertreter prüften diese Unterlagen auf die Deutschstämmigkeit des Antragstellers und stimmten diesem zu oder lehnten ihn auch ab. Auch hier hatten die deutschen Ortsbevollmächtigten gemeinsam mit den rumänischen Vertretern die Anmeldung der deutschen Umsiedlungswilligen ihrer Ortsbereiche entgegen zu nehmen und sofort gemeinsam darüber zu entscheiden, wer zur Umsiedlung zugelassen bzw. angenommen wird. Nach der Zustimmung des rumänischen Vertreters zur Ausreise und der Annahme des Antragstellers zur Umsiedlung durch den deutschen Ortsbevollmächtigten, wurde diese deutschstämmige Familie als Umsiedler in den Listen registriert und erhielten für jede Person eine kleine Kennkarte als einen Umsiedlerausweis mit Band, der auf dem Transport durch jede Person um den Hals getragen werden sollte. Dieser Umsiedlerausweis war –wie in der Nordbukowina- ein kleines Kärtchen aus Pappe, mit einer Öse und einem Umhängeband. Es hatte die Aufschrift „Deutscher Umsiedler“ mit den Namen, Vornamen, der Buchstaben und Nummer seines Ortsbereiches sowie der Umsiedlungs-Nummer dieser Person, mit deutschem Siegel und Unterschrift. Mit der Annahme und der Registrierung zur Umsiedlung, standen alle diese Umsiedler unter dem Schutz des Deutschen Reiches und konnten sich bei Notwendigkeit durch den Umsiedlerausweis ausweisen. Danach erfolgte gemeinsam vor Ort beim Umsiedler zuhause, durch die Taxatoren beider Seiten, die Erfassung und Schätzung sowie die Registrierung des zurückbleibenden Vermögens des jeweiligen Umsiedlers. Dabei wurde das Wohnhaus des Umsiedlers, seine Wirtschaftsgebäude und der Grundbesitz, usw. durch beide Taxatore getrennt abgeschätzt und auf Vermögenslisten erfasst. In der Südbukowina wurden auch der Viehbestand (wie Pferde und Rinder) sowie die eingebrachte Ernte von 1940 darin aufgenommen und der Umsiedler erhielt davon jeweils eine Durchschrift als sein Nachweis. Das dort zurückgelassene Vermögen der Umsiedler ging in das Eigentum des rumänischen Staates über und wurde durch Rumänien an das Deutsche Reich bezahlt. Der Umsiedler sollte bei seiner Ansiedlung im Deutschen Reich dafür entschädigt werden, wozu es jedoch nicht mehr gekommen ist. Nun hatte jeder Umsiedler die Aufgabe seine mitzunehmenden Sachen in dafür angefertigte Holzkisten oder Koffer sowie auch in Säcken und Bündeln zu verpacken und sich auf die Abfahrt vorzubereiten. Das große Gepäck kam als Frachtgut in Packwagen und das Handgepäck hatten die Umsiedler bei sich im Personenzug auf dem Transport. Dieses Frachtgutgepäck erhielten die meisten der Umsiedler erst bei ihrer Ansiedlung im Jahre 1941 oder gar 1942, wo es bereits schon überlagert war. In der Zwischenzeit wurde –in Abstimmung mit der Transportabteilung des Umsiedlungskommandos in Gurahumora- der Sonderzug für die Umsiedlers dieses Ortsbereiches zu einem bestimmten Termin bestellt und die Umsiedler mit ihrem Gepäck dann an diesem Tage –ab ihrem Abgangsbahnhof- in das Deutsche Reich abtransportiert. Für den Abtransport hatte die rumänische Regierung Eisenbahnzüge –gegen Bezahlung- zur Verfügung gestellt. Auch deutsche Sonderzüge aus dem Reich wurden dazu verwendet. Die Abfahrt der Umsiedler aus der Südbukowina erfolgte im November und Dezember 1940 aus den jeweiligen Ortsbereichen nach einem Transportplan ab dem jeweiligen Abgangsbahnhof, in 111 Sonderzügen mit jeweils etwa 500 Personen, unter der Leitung eines deutschen Transportführers bis zum Zielbahnhof. Täglich fuhren etwa vier Sonderzüge aus den verschiedenen Ortsbereichen der Südbukowina in das Deutsche Reich ab. In allen diesen Sonderzügen waren deutsche Krankenschwestern zur medizinischen Betreuung und auch Angehörige der Deutschen Volkssolidarität zur Versorgung der Umsiedler anwesend. Die Fahrt ging ab dem jeweiligen heimatlichen Abfahrtort - über Dorna Watra – Klausenburg (= Cluj Napoca) – Großwardein (= Oradea) – Budapest – Wien und danach zum jeweiligen Zielbahnhof des Bestimmungsortes zur Unterbringung der Umsiedler in den jeweiligen Beobachtungslagern. Dabei fuhren viele Transportzüge in die Steiermark, nach Salzburg, Bayern, Franken, Sudetenland sowie auch nach Thüringen und Sachsen. Auf diesen Zielbahnhöfen wurden die Umsiedler auf geschmückten Bahnhöfen mit verschiedenen großen Spruchbändern sowie vieler propagandistischer Sichtagitation und auch von der dortigen Bevölkerung empfangen. Örtliche Funktionäre hielten Begrüßungsansprachen und auch die jeweiligen Lagerführer, Krankenschwestern sowie auch noch weiteres Führungspersonal der Lager hatten sich zu diesen propagandistischen Begrüßungen eingefunden. Erst danach wurden die angekommenen Umsiedler mit ihrem Gepäck auf Kraftfahrzeugen in ihre Beobachtungslager gebracht und dort mit jeweils mehreren Familien gemeinschaftlich in ihre Unterkünfte eingewiesen. Die gesamte Reise dauerte vom heimatlichen Abfahrtbahnhof bis zum Zielbahnhof und zum dortigen Unterbringungslager insgesamt etwa drei bis vier Tage. Dabei waren auch deutsche Lazarettzüge für hochschwangere Frauen, Frauen mit Kleinstkindern sowie für Kranke und gehbehinderte Personen, mit Ärzten sowie Krankenschwestern am Bord und auch Güterzüge mit geschlossenen Güterwagen für das große Gepäck und Frachtgut der Umsiedler. So wurden im Herbst 1940 etwa 50.000 Personen aus der rumänischen Südbukowina und etwa 15.000 Personen aus der Dobrudscha und danach etwa 5.000 Personen im Sommer 1941 als „Verwandten-Nachsiedlungen“ der Buchenlanddeutschen, aus Altrumänien in das Deutsche Reich umgesiedelt. In jedem Transport versorgten die Krankenschwestern des Deutschen Roten Kreuzes sowie auch Mitarbeiter der Volkssolidarität die ausreisenden Umsiedler in allen Fragen. Auf den Bahnhöfen in Dorna Watra, Klausenburg (= Cluj Napoca) und Budapest waren größere Verpflegungs-Stützpunkte eingerichtet, die die durchreisenden Umsiedler des jeweiligen Transportes –bei einem geplanten längeren Aufenthalt- mit allen notwendigen Materialien versorgten. In Klausenburg und Budapest gab es auch Warmverpflegung sowie die Ausgabe von Verpflegungsbeutel für die Weiterreise nach Wien. Nach der Abfahrt des Sonderzuges aus seinem Ortsbereich fertigte der Ortsbevollmächtigte seinen geforderten Dorfbericht über die Einschätzung der Umsiedler, seinen Abschlußbericht auch über seine Tätigkeit und andere Statistiken an, verpackte alles in seinen „OB-Kisten“ und übergab alle seine Unterlagen und Materialien seinem Gebietskommando in Radautz oder Gurahumora. Damit war seine Aufgabe erfüllt und er stand dem Gebietskommando zur weiteren Verfügung. Die Unterbringung der Umsiedler aus der Bukowina, in den Lagern im Deutschen Reich und ihre Durchschleusung sowie Einbürgerung und Ansiedlung Die gesamten Umsiedlerlager im Deutschen Reich unterstanden der „Volksdeutschen Mittelstelle“ Berlin. Diese 320 großen Umsiedlungslager wurden danach –nach Bedarf- ständig durch viele auch nur kleine solcher Langer, bis auf etwa 1.200 Lager in allen Gegenden des Reiches erweitert sowie danach auch wieder reduziert. Zunächst nannte man diese Lager offiziell „Beobachtungslager“, wo in den ersten vier Wochen Quarantäne herrschte, bei völliger Ausgangssperre und die Umsiedler dabei beobachtet wurden, ob sich auch keine ansteckende Krankheiten ins Reich mitgebracht hatten. In diesen Umsiedlerlagern bzw. auch daraus, erfolgte dann auch die Durchschleusung und Einbürgerung der Umsiedler und danach daraus auch der Abtransport zur jeweiligen Ansiedlung im Osten oder im Altreich. Die Umsiedler aus der Nordbukowina wurden in Schlesien –überwiegend in Oberschlesien- in den Kreisen Breslau, Hirschberg, Liegnitz, Kattowitz, Ratibor, Neisse, Ottmachau und Bielitz in den Lagern untergebracht. Die Umsiedler aus der Südbukowina kamen in der Steiermark, in Salzburg, Bayerisch-Ostmark, Württemberg, Schwaben, Sudentenland, Thüringen sowie in Sachsen unter. Die Unterbringung der Umsiedler erfolgte im gesamten Reich, in sehr vielen Kreisen und in verschiedenen Objekten, wie Schulen, Turnhallen, Klöster, Hotel, Gasthöfe, Pensionen, Jugendheimen, Ferienheimen, Sanatorien, Barackenlager, usw. die dort als Lager eingerichtet waren. Hier wurden die Umsiedler mit jeweils mehreren Familien in den einzelnen Räumen auch bis zu 50 Personen je Raum untergebracht, auf Doppelstockbetten geschlafen sowie tags auch darauf gesessen und durch die Lagerküche in Gemeinschaftsverpflegung versorgt. Alle diese Beobachtungslager bzw. später auch Umsiedlerlager genannt, wurden überwiegend von SS-Offizieren als Lagerleiter streng militärisch geführt. In diesen Lagern gab es –je nach ihrer Größe und der Anzahl der Umsiedler- einen Lagerarzt, Krankenschwestern, Krankenrevier, Kindergarten, Kinderhort, vereinzelt auch eine Lagerschule oder die Kinder besuchten dort die örtliche Volksschule. Doch in sehr vielen Lagern –auch mit vielen Schulkindern- gab es gar keinen Schulunterricht, sondern nur einen Schulhort. In den Lagern war alles kostenlos und die erwachsenen Umsiedler erhielten 3,50 Reichsmark Taschengeld für die Woche sowie dazu auch Raucherwaren. Darin gab es in der Regel Doppelstockbetten aus Metall, dicht nebeneinander stehend und nur durch einen schmalen Zugang getrennt, die mit Strohsäcken belegt waren und je Person zwei schon gebrauchte alte Decken zum Schlafen, ohne Bettbezug. In diesem Raum gab es einen einfachen Holztisch und dazu einige alte Stühle bzw. Hocker, keine Sitzgelegenheit für alle. Dazu waren auch die Betten da. Die Waschräume und Toiletten waren für alle gemeinschaftlich, getrennt nach Frauen und Männer auf dem jeweiligen Flur bzw. im Keller. Das Essen wurde drei Mal täglich gemeinschaftlich Familienweise in Speisesälen –laut Zeitplan- eingenommen, in großen Lagern oft auch in zwei Schichten. Die Männer spielten miteinender -aus Langeweile- Karten oder führten in Gruppen verschiedene Unterhaltungen. Die Frauen saßen auch in Gruppen zusammen und verrichteten ihre Handarbeiten, bei regen Unterhaltungen über die bisherige alte Heimat oder über die Zukunft die man ihnen versprochen bzw. die sie sich auch selber vorgestellt oder ausgedacht und auch gewünscht hatten. Die Kinder waren stundenweise im Lagerkindergarten, im Lagerschulhort bzw. in der Lagerschule (wenn vorhanden), oder sie sind in einigen Fällen auch zur Schule im Ort gegangen. In der übrigen Zeit spielten und tobten die Kinder in größeren Gruppen auf dem Lagerhof bzw. in den freien Räumen des Lagers, was der Lagerleitung viel Ärger bereitete. Für die Erwachsenen gab es auch verschiedene Versammlungen und Informationsvorträge mit reichlicher Propaganda zur reichsdeutschen Umerziehung der Umsiedler. In größeren Langer wurden die jungen Männer auch zum „SA-Dienst“, die Jugend zum „HJ-Dienst“ oder zu „BDM-Zusammenkünften“ gerufen. Die jüngeren arbeitsfähigen Umsiedler wurden bei Bedarf –in der folgenden Zeit und bei längerem Lageraufenthalt- im Ort oder auch in der Umgebung zur Arbeit in den Betrieben oder Bauernhöfen eingesetzt, mit der Unterkunft im Lager oder zeitweilig auch außerhalb. Hier hatten sie die Möglichkeit ihr erstes deutsches Geld in Reichmark zu verdienen, wenn es auch nicht allzu viel war. So verbrachten die Umsiedler aller Alterstufen verschiedentlich ihren oft langen und langweiligen Lageraufenthalt auf verschiedener Art und Weise, bis sie zur Durchschleusung und Einbürgerung kamen. Die Durchschleusung der Umsiedler und die Festlegung ihrer jeweiligen Ansatzentscheidung „A“, „O“ oder „S“ erfolgte jeweils an einem Tag. Die „Fliegenden Kommissionen“ fuhren als Einbürgerungskommissionen der Einwandererzentrale Litzmannstadt nach einem aufgestellten Plan, mit ihren Kraftfahrzeugen (Pkw, Busse und Lkw) in die jeweiligen Orte bzw. wo es möglich war auch direkt in die Umsiedlerlager und führten dort überall vor Ort ihre Durchschleusungen durch. Da es bei diesen Einbürgerungskommissionen um eine gründliche gesundheitliche – arische – völkische – und wirtschaftliche Untersuchung sowie Überprüfung der Umsiedler ging, die hier in einem geschlossenen Durchgang bei acht Dienststellen hintereinander erfolgt war, nannte man diesen Arbeitsdurchgang der etwa fünf bis sechs Stunden andauerte = „Durchschleusung“. Hier musste jeder Umsiedler seinen gesamten gesundheitlichen Zustand -samt seiner familiären Erbanlagen- offen legen und sich dabei einer sehr gründlichen ärztlichen Untersuchung stellen. Der Umsiedler musste seine arische Deutschstämmigkeit laut Unterlagen nachweisen und seine politische Zuverlässigkeit bewerten lassen, was alles gründlich untersucht und nachgeprüft wurde. Alle diese Untersuchungs- und Überprüfungsergebnisse wurden für jeden Umsiedler ab dem 14. Lebensjahr auf vier voneinander –nach den jeweiligen Fachbereichen- getrennten Karteikarten (die damals Stammblätter genannt wurden) aufgeführt. Diese Stammblätter wurden –bei dieser Durchschleusung- verschlossen durch die Umsiedler von einer Stelle zur anderen -immer weiter- befördert und so durch alle Dienststellen gebracht, dort miteinander verglichen und bewertet. Nach einer umfassenden ärztlichen sowie erbbiologischen und arischen Untersuchung und danach ihre Einstufung in verschiedene Klassen, Gruppen und Stufen erhielten alle Umsiedler ab dem 14. Lebensjahr bzw. oft auch schon ab dem 10. Lebensjahr das Blutgruppenzeichen ihrer Blutgruppe „A“, „O“ oder „AB“ unter dem linken Oberarm in der Achselhöhle eintätowiert. In der Endphase der Durchschleusung erhielt die jeweilige gesamte Umsiedlerfamilie sofort die Zustimmung zur Einbürgerung oder in Einzelfällen auch die Ablehnung. Bei der Zustimmung zur Einbürgerung erhielt die jeweilige Umsiedlerfamilie auch sofort ihre Ansatzentscheidung „O“ = für die Ansiedlung als Bauern oder Handwerker im Osten oder die Ansatzentscheidung „A“ = zur Ansiedlung als Arbeiter im Altreich. Im Falle der Ablehnung der Einbürgerung, erhielt die jeweilige Umsiedlerfamilie die Ansatzentscheidung „S“ als „Sonderfall“ mit der Möglichkeit als Staatenloser im Altreich als Arbeiter verbleiben zu können oder auch als „R–Fall“ anerkannt zu werden, mit dem Ziel der Rückführung nach Rumänien. Für die eingebürgerten Umsiedler gab es dann auch die Einbürgerungsurkunde als Bürger des Deutschen Reiches und den „Rückkehrerausweis“ für den Osten oder mit einigen Einschränkungen für das Altreich wo darin stand: „Nur für das Altreich gültig!“ Erst nach dieser Familienweisen Durchschleusung und Einbürgerung, die bereits ab November 1940 bis Mai 1941 für die Umsiedler aus der Nordbukowina in Oberschlesien erfolgt war, begann im Frühjahr 1941 ihre Ansiedlung im Osten sowie auch im Altreich. Für die Umsiedler aus der Südbukowina die in Österreich, Sudetenland sowie im südwestdeutschen Raum und auch in Mitteldeutschland sich in diesen Umsiedlerlager befanden, begann diese Deutschschleusung und Einbürgerung erst im Sommer 1941, die sogar bis 1942 andauerte und auch erst danach erfolgte ihre Ansiedlung. Von den insgesamt 1940 und 1941 aktiv tätigen zehn „Fliegenden Kommissionen“ waren drei für die Durchschleusung der etwa 45. 000 Umsiedler aus der Nordbukowina zuständig, die in der Zeit vom 15. Oktober 1940 bis zum 11. Mai 1941 erfolgt war und damit insgesamt etwa sieben Monate dauerte. Die Durchschleusung der Umsiedler aus der Südbukowina und der Dobrudscha begann erst ab Sommer 1941 und erfolgte auch noch 1942 durch mehrere dieser Kommissionen, in der gleichen Art und Weise, wie bei den Nordbuchenländern. Ob eine Umsiedlerfamilie die Ansatzentscheidung „O“ erhalten hatte und im Osten als Bauer oder Handwerker angesiedelt werden konnte oder ob sie die Ansatzentscheidung „A“ bekam und als Arbeiter im Altreich angesiedelt wurde, hing von vielen Faktoren ab, die dort untersucht, überprüft, ausgewertet und danach auch sofort entschieden wurde. Diese Faktoren waren: Der Gesundheitszustand, die rassische Verwertung, die arische Abstammung, die berufliche Ausbildung und Fähigkeit sowie die politische Zuverlässigkeit des Umsiedlers. Bei dieser Durchschleusung hatte jede Anlaufstelle –als Dienststelle- ihre Aufgaben sofort wahrgenommen und ihre dabei gemachten Feststellungen auf die „Stammblätter“ der jeweiligen Umsiedler vermerkt. Jeder Umsiedler hatte bei der Durchschleusung folgende Stellen hintereinander zu durchlaufen: Die Meldestelle der Ordungspolizei, die Ausweisstelle der Sicherheitspolizei, die Lichtbildstelle der Sicherheitspolizei, die Gesundheitsstelle des Reichsgesundheitsministeriums, die Rasse- und Sicherheitsstelle des SS-Hauptamtes, die Staatsangehörigkeitsstelle des Reichsministers des Innern, die Berufseinsatzstelle des Reichsarbeitsministerium und die HJ-Stelle des Reichsjugendführers. So wurden diese acht Anlaufstellen im Durchgangssystem –in zusammenhängend fünf bis sechs Stunden an einem Tag- hintereinander durchlaufen und am Ende dieser Durchschleusung die endgültige Entscheidung über die Ansiedlung dieser Umsiedlerfamilien getroffen, die der Umsiedler aus sofort erhalten hatte. Etwa 53 % aller Umsiedler aus der Bukowina erhielten bei ihrer Durchschleusung die Ansatzentscheidung „O“ und wurden danach im Osten –überwiegend im Warthegau und Ost-Oberschlesien- durch die dortigen Ansiedlungsstäbe als Bauern oder auch als Handwerker angesiedelt. 41 % aller Umsiedler aus der Bukowina erhielten die Ansatzentscheidung „A“ und wurden dadurch im Altreich durch die jeweiligen Arbeitsämter als Industriearbeiter in der Kriegsrüstung oder als Landarbeiter auf den Gütern untergebracht. Etwa 6 % aller Umsiedler erhielten die Ansatzentscheidung „S“ und wurden nicht eingebürgert. Diese wurden nach gegebener Möglichkeit im Altreich als staatenlose Arbeiter untergebracht bzw.- auch in das polnische Gouvernement abgeschoben und einige auch nach Rumänien zurück geschickt. Dabei hatte etwa 45 % der Umsiedler aus der Nordbukowina die Ansatzentscheidung „O“ und 48 % die Ansatzentscheidung „A“ sowie 7 % die Ansatzentscheidung „S“ erhalten. Das Gesamtergebnis der Umsiedler aus der Nordbukowina war deshalb schlechter als das Gesamtergebnis der Umsiedler aus der Südbukowina weil es z. T. in der Landeshauptstadt Czernowitz und deren Umgebung sehr viele A-Fälle und auch S-Fälle gab. Hier gab es sehr viele Mischehen Bei den Umsiedlern der einzelnen Ortsbereiche der rumänischen Südbukowina waren diese Ansatzentscheidungs-Ergebnisse etwas positiver. Hier hatten insgesamt fast 66 % der Umsiedler die Ansatzentscheidung „O“, nur 33 % die Ansatzentscheidung „A“ und auch nur 1 % die Ansatzentscheidung „S“ erhalten. Diese verschiedene Ansatzentscheidungen und dadurch auch die verschiedene Ansiedlungsgebiete trennten sehr viele Verwandtschaften der Buchenlanddeutschen, was zur Verärgerung sowie Enttäuschung vieler Umsiedler führte. Deshalb führten auch viele dieser Umsiedler mit den erhaltenen Ansatzentscheidungen „A“ offizielle Beschwerden und Einsprüche bis in die höchsten Instanzen nach Berlin. Sie baten dabei darum, ihre Ansatzentscheidung „A“ in „O“ umzuwandeln, um sie dadurch dann im Osten bei ihren Verwandten und bekannten Landsleuten anzusiedeln. Danach wurden in den Jahren 1942 und 1943 auch sehr viele dieser Ansatzentscheidungen von „A“ auf „O“ abgeändert und danach war auch die Ansiedlung dieser Fälle im Osten bis 1943 erfolgt. Dadurch veränderte sich 1942 und 1943 dieses Verhältnis der Ansatzentscheidungen zwischen „A“ und „O“. Jede eingebürgerte Umsiedlerfamilie erhielt ihre Einbürgerungsurkunde für die gesamte Familie und alle volljährigen Personen erhielten auch ihren „Rückkehrerausweis“, der sich später „Umsiedlerausweis“ nannte. Mit der Durchschleusung und Einbürgerung der Umsiedler waren die Aufgaben dieser „Fliegenden Kommissionen“ der Einwandererbehörde erfüllt. Danach hatten alle weiteren Dienststellen oder Institutionen – wie im Osten die Ansiedlungsstäbe und im Altreich die Arbeitsämter- nach den Festlegungen dieser Einbürgerungskommissionen zu handeln und in diesem Sinne ihre Aufgaben zu erfüllen. Die Ansiedlung der Umsiedler aus der gesamten Bukowina erfolgte zu verschiedenen Zeiten und auch in verschiedenen Ländern und Gebieten des damaligen Deutschen Reich. Die Ansiedlung der Umsiedler der „A-Fälle“ aus der Nordbukowina erfolgte sofort nach ihrer Durchschleusung -ab Frühjahr 1941- und die Ansiedlung der Umsiedler aus der Südbukowina erst 1942 und 1943, im Altreich. Sie wurden nach Zuweisung aus dem Lager, durch die jeweiligen Arbeitsämter -nach ihrem Beruf- als Industriearbeiter in der Kriegsrüstung oder als Landarbeiter auf den großen Gütern angesiedelt. Die Ansiedlung der Umsiedler mit der Ansatzentscheidung „O“ aus der gesamten Bukowina, erfolgte in den neuen deutschen Ostgebieten (im Warthegau und Oberschlesien) sowie auch im Sudetenland und im Westen (Lothringen und Luxemburg). Die „O-Fälle“ aus der Nordbukowina wurden bereits im Frühjahr 1941 dort angesiedelt und die aus der Südbukowina ab Herbst 1941 sowie auch im Frühjahr 1942 im Warthegau und Ost-Oberschlesien als Bauer oder Handwerker. Ein anderer Teil kam ins Sudetenland oder auch in der Steiermark zur Ansiedlung bzw. im Sommer 1943 sogar einige auch nach Lothringen und Luxemburg. Die dortigen bisherigen polnischen oder tschechischen Besitzer usw. wurden –durch den Sicherheitsdienst- plötzlich in den Morgenstunden in ihren Wohnungen festgenommen sowie antransportiert und dadurch die Ansiedlungsstelle für den buchenlanddeutschen Ansiedler frei gemacht. Die meisten der Umsiedler wurden in diesen Ansiedlungsgebieten als Bauern -bei etwa zehn bis fünfzehn Hektar Land- angesiedelt. Einige auch als Handwerker wie: Schmied, Stellmacher, Schuhmacher, Fleischer, Bäcker usw. jeweils immer in diesen Ansiedlungsdörfern der Landsleute ihrer alten Heimatdörfer. Die Umsiedler mit der Ansatzentscheidung „S“ kamen nicht zur staatlichen Ansiedlung, weder im Altreich noch im Osten. Die Mehrheit dieser Umsiedler wurde als staatenlose Arbeiter im Altreich untergebracht. Wer zu seiner Ansatzentscheidung „S“ auch noch den Zusatzbuchstaben „G“ erhalten hatte, der wurde als staatenloser Arbeiter ins Generalgouvernement abgeschoben. Viele Umsiedler erhielten den Zusatzbuchstaben „R“ oder „U“ und waren für eine Rückführung nach Rumänien oder Ungarn vorgesehen, was nicht in allen Fällen realisiert werden konnte, weil Rumänien diese Umsiedler nicht wieder zurück nehmen wollte. Bereits im August 1944 mussten die südbuchenlanddeutschen Ansiedler aus Lothringen und Luxemburg –nach ihrer dortigen eingebrachten Getreideernte- in Richtung Osten flüchten. Dadurch kamen sie als Flüchtlinge in die Pfalz bzw. in das Saarland, wo sie meist das Kriegsende erlebten und manche von ihnen danach auch dort eine neue Heimat fanden. Als Mitte Januar 1945 die Ostfront die Ansiedlungsgebiete Warthegau und Oberschlesien erreicht hatte, flüchtete jeder panikartig –meist mit seinem Pferdewagen- so schnell er konnte in Richtung Westen, um nicht von den Russen überholt zu werden. Wer diese Flucht nicht rechtzeitig antreten konnte, der musste leider dort zurückbleiben und danach das ertragen, was in der Folgezeit auf ihm zukam. Da die meisten der Männer der Umsiedler bei der Wehrmacht waren, mussten die Frauen alles selber mit ihren Kindern organisieren und bei winterlicher Kälte diese Flucht unternehmen. In einigen Fällen nahmen diese Frauen auch ihren polnischen Arbeiter als Kutscher mit auf die Flucht, die dadurch bis nach Mitteldeutschland gelangten. So kamen die Umsiedler aus der Bukowina, die im Warthegau oder Ost-Oberschlesien angesiedelt waren, überwiegend auf ihrem Pferdewagen im Treck nach etwa vier Wochen in Sachsen, Sachsen-Anhalt oder auch in Thüringen an, wo sie dort Mitte Februar 1945 einquartiert wurden und danach am 08. Mai 1945 das Kriegsende erlebten. Andere dieser Flüchtlinge gelangten auch bis Bayern oder Osterreich und ließen sich dort nieder. Die Flüchtlinge aus dem Ansiedlungsgebiet Sudetenland hatten noch nach Kriegsende zu tun, um ihr Leben vor den tschechischen Kämpfern zu retten und gelangten überwiegend nach Bayern. Doch so manche der geflüchteten Umsiedler aus den östlichen Ansiedlungsgebieten wurden durch die schnell herannahende Ostfront überrollt und dadurch war auch ihre Flucht zu Ende. Sie wurden durch die Sowjetarmee in ihre Ansiedlungsgebiete zurückgeschickt, danach dort interniert bzw. auch für mehrere Jahre in die Sowjetunion zur Zwangsarbeit verschleppt. Weitere und noch umfangreichere Informationen dazu gibt es in meinen bereits angeführten drei Büchern über die Bukowina.
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